Tierkennzeichnung

Jedes Pferd sollte durch einen „Equidenpass“ identifizierbar sein. Darüber hinaus müssen alle seit 2009 geborenen Pferde  mit einem gültigen Transponder „Microchip“ versehen sein (innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt) In Europa geborene Pferde mit Abstammungsnachweis bekommen vom jeweiligen Zuchtverband einen Pferdepass sowie einen Transponder (Mikrochip).

Für nicht registrierte Pferde, Pferde ohne Abstammungsnachweis und für alle nicht in Europa registrierten Pferde muss durch den Pferdehalter unverzüglich ein EU-Pass inklusive Transponder beantragt werden:

Für Freizeitpferde in Bayern beim

Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V.
Landshamer Straße 11,
81929 München
Tel: 089-926967-204 
Fax: 089-907405

www.bayerns-pferde.de

Für Turnierpferde bei der Deutsche Reiterliche Vereinigung e. V. (FN)

Freiherr-von-Langen-Str. 13,
48231 Warendorf
Fax: 02581-6362540 
E-Mail: freizeitsportpferde@fn-dokr.de          
www.pferd-aktuell.de

Für den Antrag brauchen Sie Ihre
landwirtschaftliche Betriebsnummer (= Registriernummer-Betriebstyp 128- Pferdehaltung).
Falls Sie noch keine landwirtschaftliche Betriebsnummer haben, so sollten Sie diese beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen. Das Ausfüllen des Antrages sowie das Implantieren des Mikrochips kann durch die Praxis erfolgen.